Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fahrzeugpflege Hammes – Inhaber Leon Hammes.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung, die durch Fahrzeugpflege Hammes, Inhaber: Leon Hammes, erbracht werden.

Betriebs- und Aufbereitungsstandort:

Forststraße 1A

40721 Hilden

2. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag. Alle Arbeiten werden fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. vollständige Entfernung aller Kratzer, Flecken oder Gerüche) kann nicht garantiert werden.

3. Terminvereinbarung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro (€).

Die Zahlung ist unmittelbar nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Weitere Zahlungsarten nach vorheriger Absprache

5. Haftung

Für Schäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

Keine Haftung wird übernommen für:

  • bereits vorhandene Schäden (z. B. Lackschäden, Kratzer, Steinschläge)
  • Schäden durch altersbedingte Materialermüdung
  • empfindliche oder vorgeschädigte Materialien
  • Schäden, die durch unsachgemäße Vorbehandlung entstanden sind

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Vorschäden hinzuweisen.

6. Fahrzeugübergabe und Verwahrung

Die Aufbereitung erfolgt an unserem Standort in Hilden. Der Kunde bringt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und übergibt es mit den erforderlichen Schlüsseln.

Wertgegenstände und persönliche Unterlagen sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung innerhalb der Öffnungszeiten abzuholen. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Absprache um mehr als drei Werktage überschritten, kann eine Standgebühr berechnet werden.

7. Verschmutzungsgrad und Mehraufwand

Bei stark verschmutzten Fahrzeugen (z. B. Tierhaare, extreme Innenraumverschmutzung, Nikotinrückstände) kann ein Mehraufwand entstehen.

Ein möglicher Aufpreis wird vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.

8. Reklamationen

Reklamationen sind unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe mitzuteilen. Die Abnahme erfolgt gemeinsam am Fahrzeug.

Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.